Projektierungskredit für Wohnsiedlung in Seebach

 
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat im Zusammenhang mit der Einzelinitiative von Catherine Rutherfoord (GR Nr. 2009/216) einen Projektierungskredit von 16 Millionen Franken, um ein Bauprojekt für die Erstellung einer kommunalen Wohnsiedlung an der Leutschenbachstrasse im Quartier Seebach auszuarbeiten. Die Gesamtkosten der Überbauung im Minergie-P-Eco-Standard werden auf 174 Millionen Franken geschätzt.
Die drei Grundstücke an der verkehrsberuhigten Leutschenbachstrasse eignen sich aufgrund ihrer Grösse, der besonnten Lage, der Nähe zu Schule und gegenüberliegendem Park sowie der Anbindung an den öffentlichen Verkehr gut für eine urbane Wohnüberbauung mit einer dichten zonengemässen Überbauung. Es soll deshalb eine Ausnützungsziffer von 250 Prozent angestrebt werden. Damit günstige Mieten möglich werden, sollen sich die Wohnflächen ausserdem an den Mindestflächen der kantonalen Wohnbauförderungsverordnung orientieren. Wie bei den aktuellen städtischen Neubauvorhaben Kronenwiese (Unterstrass) und Hornbach (Riesbach) soll ein Drittel der Wohnungen subventioniert werden. Die Mietzinse werden nach den Grundsätzen der Kostenmiete gemäss kantonaler Wohnbauförderungsverordnung berechnet. Der kostendeckende Netto-Mietzins für eine freitragende 4-Zimmer-Wohnung wird sich zwischen 1900 und 2000 Franken bewegen, für eine subventionierte 4-Zimmer-Wohnung beträgt der Mietzins zwischen 1500 und 1600 Franken.
Die Überbauung mit Wohnungen, Büro-, Gewerberäumen und Kinderbetreuungsstätten soll städtebaulich und architektonisch vorbildlich sein. Die Wohnflächen orientieren sich an den Mindestflächen der Wohnbauförderungsverordnung. In den kleineren Wohnungen (bis 3 Zimmer) wird auf eine zweite Nasszelle verzichtet. Angesichts der gut erschlossenen Lage soll lediglich die minimal erforderliche Anzahl von Parkplätzen vorgesehen werden. Das Projekt soll unter der Leitung des Amtes für Hochbauten durch einen Architekturwettbewerb im offenen Verfahren ermittelt werden. Im gleichen Wettbewerbsverfahren soll auf dem Areal der VBZ-Busgarage ein Ideenwettbewerb für die allfällige spätere Erweiterung der Wohnsiedlung durchgeführt werden.
Bewilligt der Gemeinderat den Projektkredit, wird der Wettbewerb gegen Ende 2011 eröffnet.  Das Ergebnis wird Ende 2012 vorliegen. Anschliessend sind Bauprojekt und Kostenvoran-schlag zu erarbeiten. 2014 soll der Objektkredit den Stimmberechtigten vorgelegt werden, 2015 kann – ein Ja in der Volksabstimmung vorausgesetzt – mit dem Bau begonnen werden; 2017 soll die Überbauung fertiggestellt sein.

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