Schwamendinger Chilbi 2015 – Verkehrsvorschriften

Fahrverbote
Für den Fahrzeugverkehr sind gesperrt
von Samstag, 5. September 2015, 1100 Uhr, bis Sonntag, 6. September 2015, 2400 Uhr:
Stettbachstrasse, zwischen Roswiesenstrasse und Heinrich-Bosshardt-Strasse
(Zubringerdienst und Zufahrt zu den Privatparkplätzen ist gestattet.)
und
Stettbachweg, zwischen Stettbachstrasse und Winterthurerstrasse
(Zubringerdienst und Zufahrt zu den Privatparkplätzen ist gestattet.)
 
Halteverbote
Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist untersagt
von Montag, 31. August 2015, 0900 Uhr, bis Montag, 7.September 2015, 1200 Uhr:
Ganzes Festgebiet und Hüttenkopfstrasse, Teilstück Winterthurer- bis Bocklerstrasse
von Dienstag, 1. September 2015, 0900 Uhr, bis Donnerstag, 10. September 2015, 1200 Uhr:
Herzogenmühlestrasse, Teilstück Glattstegweg bis Luegislandstrasse.
von Samstag, 5. September 2015, 1100 Uhr, bis Sonntag, 6. September 2015, 2400 Uhr:
Stettbachstrasse ab Haus 79 und Probsteistrasse bis nach 18 (Schulhaus)
 
Die Verkehrsbeschränkungen sind mittels Hinweis- und Verbotstafeln signalisiert. An verbotenen Orten stehen gelassene Fahrzeuge werden auf Kosten der Lenkerin/des Lenkers oder der Halterin/des Halters abgeschleppt
 

Schreibe einen Kommentar