Schallschutzfenster an lauten Strassen

n der Stadt Zürich sind viele Menschen zu hohen Strassenlärmbelastungen ausgesetzt. Bei rund 1200 Gebäuden überschreitet der Strassenlärm den Alarmwert dauerhaft. An diesen Gebäuden ist die Stadt durch die Lärmschutzverordnung des Bundes verpflichtet rund 10 200 Schallschutzfenster einbauen zu lassen und hat dafür gebundene Ausgaben in der Höhe von 20,683 Millionen Franken bewilligt. 
Die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern an überkommunalen Strassen trägt der Kanton Zürich im Rahmen der Baupauschale. Die Kosten an kommunalen Strassen trägt die Stadt Zürich, wobei der Bund mindestens bis ein Jahr nach Ablauf der Sanierungsfrist am 31. März 2018 Kostenbeiträge im Umfang von 400 Franken pro realisiertes Lärmschutzfenster gewährt.
 
 

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