Familiengerechte Stadt

Die Gemeindeordnung der Stadt Zürich vom 26. April 1970 (Gemeindeordnung, AS 101.100) ist mit folgendem Artikel zu ergänzen:

 

Art. 2quinquies

« Die Stadt Zürich gewährleistet Massnahmen zur Förderung von Familien mit dem Ziel, auf Stadtgebiet den Anteil an Familienhaushalten (Haushalte mit minderjährigen Kindern) deutlich und dauerhaft zu erhöhen. Sie sorgt für ein genügendes Angebot an erschwinglichen, familiengerechten Wohnungen und eine gute Wohnqualität und Bevölkerungsstruktur in allen Quartieren.»

 

Begründung: Eine Stadt mit einem hohen Anteil an Familien kommt allen zu Gute. Nachdem die Stadt Zürich während längerer Zeit eine schleichende Abwanderung vor allem von Familien aus dem Mittelstand erlebt hat, konnte in jüngster Zeit durch die rege Bautätigkeit eine Trendumkehr eingeleitet werden. Diese Entwicklung muss weiter unterstützt werden! Dabei gilt es vor allem darauf zu achten, dass genügend Wohnungen für mittelständische Familien zur Verfügung stehen und alle Quartiere eine gute Wohnqualität aufweisen. Mit einer guten Bevölkerungsstruktur mit genügend mittelständischen Familien kann die Qualität an den Stadtzürcher Schulen und eine erfolgreiche Integration ermöglicht werden.
 

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