25 Millionen Franken für die Autobahnüberdeckung Katzensee

Bild: N20 Richtung Seebach

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Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, einen Beitrag von 25 Millionen Franken an den Bau der Autobahnüberdeckung Katzensee zu bewilligen. Die 1985 eröffnete Nordumfahrung beeinträchtigt den Natur- und Erholungsraum Katzensee durch Lärm und Luftschadstoffe.


Der anstehende Ausbau der Nordumfahrung bringt die einmalige Gelegenheit, das Schutzgebiet mit einer Überdeckung beim Katzensee wiederherzustellen. Die Gesamtkosten betragen 114 Millionen Franken.

Die Nordumfahrung Zürich zwischen dem Limmattaler Kreuz und der Verzweigung Zürich-Nord (A1/A20) wurde im Jahr 1985 in Betrieb genommen. Sie ist einer der meistbefahrenen Autobahnabschnitte der Schweiz und hat die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit erreicht. Am 12. September 2007 genehmigte der Bundesrat das Projekt für den Ausbau der A1 Nordumfahrung. Kernstück ist eine dritte Röhre des Gubristtunnels sowie der Ausbau zwischen dem Ostportal des Gubristtunnels und dem Anschluss Seebach von vier auf sechs Spuren.

Schützenswerte Landschaft um den Katzensee

Als Lebens- und Landschaftsraum zählt das Gebiet bei den Katzenseen mit seinen Flach- und Hochmooren zu den wertvollsten des Kantons Zürich. Es steht seit 1915 unter Landschaftsschutz und wurde 1977 ins Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgenommen. Die Nordumfahrung durchschneidet dieses Gebiet und beeinträchtigt das Schutzgebiet nicht nur landschaftsästhetisch, sondern – wie auch das nahe liegende Siedlungsgebiet – durch Lärm und Luftschadstoffe.

Landschafts- und Lärmschutz verbessern

Eine Überdeckung der hier in einem Geländeeinschnitt liegenden Autobahn kann landschaftlich gut eingegliedert werden und erhöht die Qualität dieses wertvollen Lebens- und Erholungsraums. Gleichzeitig wird eine Verbesserung des Lärmschutzes gegenüber den angrenzenden Siedlungsgebieten von Zürich-Affoltern erreicht. Ein weiterer Vorteil ist, dass mit der Autobahnüberdeckung Ersatzflächen für gewisse landwirtschaftliche Nutzungen bereitgestellt werden, die durch den Ausbau der Nordumfahrung von vier auf sechs Spuren verloren gehen. Der Bund hat die Bedeutung der Autobahnüberdeckung Katzensee anerkannt und diese in das Ausführungsprojekt der Nordumfahrung aufgenommen.

Die Überdeckung Katzensee weist eine Länge von 580 m auf und erstreckt sich zwischen den heutigen Überführungen Katzensee- und Horensteinstrasse. Der Landschaftsraum Katzensee kann mit der geplanten Überdeckung mit dem Gebiet Reckenholz, Bännenried und Schwandenholz für die Natur und die Bevölkerung wieder nachhaltig vernetzt werden.

Kostenteilung zwischen Bund, Kanton und Stadt

Der Bund übernimmt 65 Prozent der Gesamtkosten von rund 114 Millionen Franken. Der Kanton Zürich beteiligt sich im Umfang von 20 Prozent. Der nach dem Kostenvoranschlag ermittelte Kantonsanteil kann sich erfahrungsgemäss für Unvorhergesehenes um ca. 10 Prozent auf 25 Millionen Franken erhöhen. Zur Finanzierung der restlichen Kosten von 15 Prozent hat der Stadtrat von Zürich bereits eine Kreditvorlage an den Gemeinderat überwiesen.


Vorlage 4691: Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Objektkredites für die Autobahnüberdeckung Katzensee Nationalstrasse A1 (77 KB)
 



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