2 weitere Strassenabschnitte mit Tempo 30 im Kreis 11

Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ist ein Schritt zur Lärmsanierung gemäss Lärmschutzverordnung. Die Umsignalisationen sind möglich, da das Bundesgericht in einem Zwischenentscheid den noch hängigen Rechtsmitteln gegen die Herabsetzung der Geschwindigkeit keine aufschiebende Wirkung gewährt hat. Die endgültigen Entscheide des Bundesgerichts sind noch ausstehend.
 
In Zürich Nord betrifft das neu die Köschenrütistrasse zwischen Birchstrasse und Katzenbach, sowie die Zehntenhausstrasse.
 

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